Gesetzlich verankert seit 2005 – mit wachsenden Anforderungen an Websites

Barrierefreiheit für Websites und digitale Anwendungen

Websites, die elektronische Dienstleistungen anbieten, müssen laut Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) seit Mitte 2025 barrierefrei sein. Als elektronische Dienstleistung gelten dabei nicht nur Onlineshops, sondern auch z.B. die Kontaktaufnahme für ein Kundengespräch.

Was genau Barrierefreiheit bedeutet, welche Folgen das für deine Website hat und warum es 
sinnvoll ist, seine Website barrierefrei zu machen, obwohl man evtl. gesetzlich dazu gar nicht 
verpflichtet ist, beleuchten wir in diesem Artikel.

Zwei Personen arbeiten konzentriert gemeinsam an einem digitalen Interface, das barrierefreie Weblösungen symbolisiert und die Leistungen zur Barrierefreiheit der Webagentur Netigo visualisiert; der Bildhintergrund zeigt Elemente, die nutzerfreundliche, zugängliche Gestaltung und inklusive digitale Anwendungen unterstreichen.

Die vier Kernprinzipien

Was bedeutet Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit auf Websites bedeutet, dass alle Inhalte und Funktionen auch für Menschen mit 
körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen vollständig zugänglich sind. Dieser Ansatz ist ein Schlüsselaspekt im UX-Design und wird international als „Accessibility“ bezeichnet.

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Wahrnehmbarkeit

Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von jedem Nutzer erfasst werden können, selbst wenn bestimmte Sinne eingeschränkt sind.

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Bedienbarkeit

Alle Funktionen der Website müssen nutzbar sein. Das schließt eine zugängliche Benutzeroberfläche und klar erkennbare Interaktionen ein.

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Verständlichkeit

Informationen und Bedienung der Website müssen leicht verständlich sein, um Verwirrungen zu vermeiden.

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Robustheit

Die Website muss auf einer Vielzahl von Geräten zuverlässig funktionieren.

Diese Prinzipien basieren auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die als 
Goldstandard für die Barrierefreiheit im Web gelten.

Eine nicht barrierefreie Website schränkt die Nutzbarkeit für Menschen mit Beeinträchtigungen ein und gilt damit als nicht inklusiv.

Geprüfte Qualität

WAS-zertifiziert durch IAAP

Als deine Webagentur in Düsseldorf verfügen wir über die anerkannte IAAP-Zertifizierung Web Accessibility Specialist (WAS).

Diese Qualifikation bestätigt unser tiefgehendes Fachwissen in der barrierefreien Webentwicklung und stellt sicher, dass dein Projekt inklusiv und nach geltenden Standards umgesetzt wird.

Beeinträchtigungen variieren und betreffen viele Menschen

Für wen ist Barrierefreiheit wichtig

Barrierefreiheit auf Websites ist essenziell für Menschen mit physischen oder kognitiven 
Beeinträchtigungen. Sie sorgt dafür, dass alle Nutzer Websites vollständig nutzen können, 
unabhängig von ihren individuellen Einschränkungen.

Beeinträchtigungen variieren stark und betreffen zahlreiche Menschen in unterschiedlicher Weise. In Deutschland leben beispielsweise etwa 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen, was fast 10% der Bevölkerung entspricht. Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung.

Dies unterstreicht die Notwendigkeit, barrierefreies Webdesign in den Fokus zu rücken, 
besonders in einer alternden Gesellschaft. Die Berücksichtigung dieser Anforderungen bei der 
Planung und Umsetzung von Websites wird somit immer wichtiger.

Unterschiedliche Beeinträchtigungen

Welche Beeinträchtigungen muss barrierefreies Webdesign berücksichtigen?

Barrierefreiheit berücksichtigt unterschiedliche Arten von Beeinträchtigungen, die die Nutzung einer Website erschweren oder einschränken können. Dabei wird zwischen dauerhaften, temporären und situationsbedingten Beeinträchtigungen unterschieden. Während manche Menschen dauerhaft auf unterstützende Technologien angewiesen sind, können andere nur zeitweise betroffen sein – etwa durch eine Verletzung – oder situativ, zum Beispiel durch ungünstige Lichtverhältnisse oder eine laute Umgebung.

Darüber hinaus lassen sich Beeinträchtigungen grob in motorische und sensorische, visuelle, auditorische sowie kognitive Einschränkungen einteilen. Barrierefreies Webdesign trägt diesen unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung und stellt sicher, dass Inhalte unabhängig von individuellen Voraussetzungen wahrgenommen, verstanden und bedient werden können.

Die bewusste Berücksichtigung dieser Aspekte in der Gestaltung von Websites erhöht nicht nur die Zugänglichkeit, sondern verbessert auch die Nutzerfreundlichkeit für eine breite Nutzergruppe.

Für wen ist Barrierefreiheit nützlich?

Barrierefreiheit ist nicht nur für Menschen mit dauerhaften Beeinträchtigungen wichtig, sondern auch für jene mit temporären oder situationsbedingten Einschränkungen. Sie erleichtert einer 
breiten Nutzergruppe die Interaktion mit Websites und verbessert die allgemeine Nutzerfreundlichkeit.

Die Einhaltung von Standards, wie validem HTML, das eine Website gut strukturiert, ist nicht nur für die Barrierefreiheit, sondern auch für technische Suchmaschinenoptimierung (SEO) entscheidend. Dies erhöht die Benutzerfreundlichkeit und verbessert das Ranking in Suchmaschinen, was einen Wettbewerbsvorteil darstellt.

European Accessibility Act (EAA)

Rechtliche Grundlagen seit 2025

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) implementiert die 
EU-Richtlinie 2019/882, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA), in deutsches Recht. Dieses Gesetz, das ab dem 28. Juni 2025 gilt, bezieht sich auf Produkte und Dienstleistungen, die nach diesem 
Datum in den Markt eingeführt werden. Weitere detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Anforderungen und Richtlinien finden sich bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, einschließlich spezifischer Leitlinien für Produkte und Dienstleistungen. 

Für Websites ist es wichtig, die bereits bestehenden internationalen 
Standards und Kriterien zu beachten, die auch im Rahmen 
dieses Gesetzes relevant sind.

Für welche Websites gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist insbesondere für Websites von Banken, Personenbeförderungsdiensten, Mediendiensten und Online-Handelsunternehmen relevant. Es gilt auch für Dienste wie Online-Terminbuchungen oder jegliche Art von elektronischem Geschäftsverkehr.

Grundsätzlich gilt, dass Dienstleistungen, die elektronisch ohne 
gleichzeitige Anwesenheit der Parteien erbracht werden, unter das BFSG fallen. Dazu gehören E-Commerce und Online-Terminbuchungen, wenn sie auf individuelle Anfrage erfolgen.

B2B-Nutzung

Gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch im B2B-Geschäft?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist primär auf Verbraucher und Endnutzer ausgerichtet, um deren Bedürfnisse nach Barrierefreiheit zu erfüllen. Daher liegt der Schwerpunkt auf Produkten und 
Dienstleistungen, die für Endverbraucher bestimmt sind.

Im B2B-Bereich wird eine geringere Relevanz des BFSG erwartet. Im B2C-Sektor hingegen kann davon ausgegangen werden, dass das Gesetz auch auf Geschäftsanbahnungen Anwendung findet.

Kleinstunternehmen - definiert als Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro - sind von den Regelungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ausgenommen. 

Dies gilt jedoch nur, wenn sie Dienstleistungen anbieten, die unter das BFSG fallen. Unternehmen, die Produkte im Geltungsbereich des BFSG verkaufen, fallen unabhängig von ihrer Größe unter das Gesetz.

28. Juni 2025

Welcher Stichtag gilt für die Umsetzung des BFSG?

Der 28. Juni 2025 ist als Stichtag für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes festgelegt. Es gibt Übergangsregelungen bis Mitte 2030 und in einigen Fällen auch darüber hinaus. Für spezifische Produkte und Dienstleistungen gelten weitere Ausnahmen. Insbesondere müssen ältere Inhalte wie Videos und Dokumente, die vor dem Stichtag publiziert wurden, nicht zwingend angepasst werden, während interaktive Website-Elemente wie Kontaktformulare oder Online-Shop-Prozesse bis Juni 2025 barrierefrei sein müssen.

Behörden achten auf Einhaltung

Wer kontrolliert die Einhaltung des BFSG für Websites?

Die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes für Websites wird von den Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer überprüft. Diese Behörden können Unternehmen bei Nichteinhaltung auffordern, Stellung zu beziehen oder erforderliche Änderungen vorzunehmen. Die Überwachung kann auch auf Anforderung von Verbänden oder Verbrauchern erfolgen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Mitbewerber auf Basis des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) rechtliche Schritte einleiten.

Welche möglichen Sanktionen gibt es bei Verstoß gegen das BFSG?

Bei Nichteinhaltung der BFSG-Anforderungen, trotz Beanstandung und Fristsetzung, können Sanktionen folgen. Die Marktüberwachungsbehörde kann das weitere Anbieten nicht-barrierefreier Angebote untersagen. Zudem kann ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro bei Ordnungswidrigkeiten verhängt werden. Zivilrechtliche Ansprüche durch Käufer und Schadensersatzansprüche sind ebenfalls möglich.

Verstöße gegen das BFSG können außerdem als Verstoß gegen das UWG gewertet werden, was zu Unterlassungs-, Schadensersatz- und Gewinnabschöpfungsansprüchen führen kann.

Welche Probleme tauchen typischerweise bei Websites auf?

Auf vielen Websites gibt es häufige Probleme, die Menschen mit Beeinträchtigungen das Nutzen der Website erschweren. Dazu zählen unter anderem:

  • Schwache Kontraste zwischen Text und Hintergrund
  • Zu kleine Texte ohne Vergrößerungsmöglichkeit
  • Komplizierte oder unklare Sprache
  • Bilder ohne Alternativtext für Screenreader
  • Schlecht navigierbare Elemente für Tastaturbenutzer
  • Videos ohne Untertitel
  • PDFs, deren Texte nicht für Screenreader erkennbar sind

Maßnahmen, um Barrieren auf Ihrer Website zu reduzieren

Um die Zugänglichkeit von Websites zu verbessern, sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Wahl von Schriftarten und -größen, die gute Lesbarkeit und ausreichenden Kontrast zum Hintergrund gewährleisten.
  • Optimierung aller interaktiven Elemente für Screenreader und Tastatursteuerung.
  • Gestaltung barrierefreier PDFs und anderer Dokumente.
  • Klare, verständliche und strukturierte Texte, idealerweise auch in Leichter Sprache.
  • Textvergrößerung ohne Einschränkungen für die Nutzbarkeit der Website.
  • Bereitstellung von Untertiteln für Videos.
  • Vielfältige Kommunikationswege für die Kontaktaufnahme.
  • Verwendung von Alternativtexten für Bilder.

Weitere wichtige Schritte zur Barrierefreiheit sind in den WCAG- und BITV-Standards festgelegt.

Auch für SEO gut

Welche Vorteile haben barrierefreie Websites für Suchmaschinen?

Barrierefreie Websites bieten zahlreiche Vorteile für die Nutzer, sondern auch in Bezug auf die Suchmaschinenoptimierung (SEO). Hier sind einige Vorteile, die auch hinsichtlich SEO relevant sind:

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Erweiterung der Zielgruppe

Barrierefreie Websites sind für alle Nutzer zugänglich, einschließlich derjenigen mit körperlichen Einschränkungen wie Sehbehinderungen, Hörschäden oder motorischen Beeinträchtigungen. Durch die Anpassung des Webdesigns und -inhalts an die Bedürfnisse dieser breiteren Zielgruppe kann die Reichweite einer Website deutlich erhöht werden.

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Verbesserung der Benutzererfahrung (User Experience, UX)

Barrierefreiheit fördert die Usability einer Website, was bedeutet, dass die Inhalte leicht verständlich, navigierbar und nutzbar sind. Dies reduziert die Absprungrate und erhöht die Verweildauer, was positive Signale an Suchmaschinen sendet und potenziell zu einem besseren Ranking führt.

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Steigerung der Crawling- und Indexierungseffizienz

Suchmaschinen nutzen Bots (Crawler), um Webinhalte zu durchsuchen, zu indizieren und zu bewerten. Eine barrierefreie Website, die strukturierte Daten, korrekte Überschriftenhierarchien und alternative Texte für nicht-textuelle Inhalte wie Bilder verwendet, erleichtert diesen Bots die Arbeit. Dies verbessert die Wahrscheinlichkeit, dass Inhalte korrekt indexiert und in den Suchergebnissen angezeigt werden.

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Förderung von qualitativ hochwertigen Inhalten

Barrierefreiheit beeinflusst auch die Qualität der Inhalte. Beispielsweise fordert die Bereitstellung von Untertiteln für Videos oder Transkripten für Audioinhalte, dass Inhalte klar und präzise kommuniziert werden, was gleichzeitig Suchmaschinen und Nutzern zugutekommt.

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Kompatibilität mit Mobile Devices

Viele Aspekte der Barrierefreiheit, wie z.B. responsive Design und schnelle Ladezeiten, sind auch für die Optimierung der mobilen Nutzererfahrung wichtig. Da Suchmaschinen mobile Freundlichkeit als Rankingfaktor verwenden, kann eine barrierefreie Website automatisch auch in der mobilen Suche besser abschneiden.

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Verbesserung der Website-Architektur und -Navigation

Durch die Implementierung einer klaren und logischen Struktur, die für barrierefreie Websites erforderlich ist, verbessert sich auch die Website-Architektur. Dies erleichtert sowohl Nutzern als auch Suchmaschinen die Navigation und das Auffinden von Inhalten. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einhaltung von Richtlinien für die Barrierefreiheit im Web, wie den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines), zahlreiche SEO-Vorteile mit sich bringt. Diese Synergien zwischen Barrierefreiheit und SEO zeigen, dass eine Website durch die Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Nutzer in den Suchergebnissen höher ranken und eine bessere Gesamtperformance erzielen kann.

Lass es uns testen!

Ist deine Website barrierefrei?

Um die Barrierefreiheit einer Website zu überprüfen, bieten wir einen Web Accessibility Report an. In diesem Report zeigen wir grundlegende Probleme auf, bieten entsprechende Handlungsempfehlungen und kalkulieren den Aufwand für die Behebung der Probleme.

Nützliche Software

WebAccess Assistenzsoftware und mehr für barrierefreie Webseiten nach WCAG, BITV und EN301549

Eine gute Ergänzung zur Barrierefreiheit bietet WebAccess Assistenzsoftware. Diese dient der 
Verbesserung der Zugänglichkeit und Bedienbarkeit von Websites für Menschen mit 
Behinderungen oder andere Nutzergruppen, die zusätzliche Unterstützung benötigen.

Durch die Implementierung verschiedener Funktionen und Technologien erleichtert diese Software den Zugang und die Navigation im Internet, insbesondere für Personen mit Sehbehinderung, 
Hörbehinderung, körperlichen Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten. Viele dieser 
Softwarelösungen erlauben es den Nutzern, das Erscheinungsbild von Websites nach ihren 
persönlichen Bedürfnissen zu modifizieren, wie etwa Textgröße und Farbkontraste anzupassen.

Die WebAccess Assistenzsoftware lässt sich leicht auf Websites implementieren. Es wird ein entsprechendes Barrierefreiheits-Icon angezeigt, über das sich das Tool mit allen seinen Einstellungsmöglichkeiten aufrufen lässt.

Fazit

Jetzt handeln!

Wenn deine Website noch nicht barrierefrei ist, empfiehlt es sich, unsere Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Anforderungen des BFSG zu prüfen.

Handle zeitnah, um deine Website barrierefrei zu gestalten. Ein Relaunch ist immer eine gute 
Gelegenheit, die Website technisch zu aktualisieren und in diesem Zuge auch die Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Allerdings lassen sich auch ältere Websites nachrüsten. Frage bei uns an und lass dich unverbindlich beraten!

Fragen & Antworten

Antworten auf häufige Fragen hinsichtlich digitaler Barrierefreiheit

Warum ist digitale Barrierefreiheit für Unternehmen wichtig?

Digitale Barrierefreiheit ist rechtliche Pflicht und strategischer Vorteil zugleich. Sie verbessert Nutzererlebnisse, stärkt dein Markenbild und reduziert Risiken – für Kunden, Mitarbeitende und Partner.

Mit dem BFSG und der EU-Richtlinie 2019/882 werden ab 2025 viele digitale Angebote zur Barrierefreiheit verpflichtet. Wer früh plant, reduziert Aufwand und rechtliche Risiken.

Barrierefreie Websites steigern Reichweite, verbessern SEO und erhöhen die Conversionrate. Inklusion wird so zu einem klaren Wettbewerbsvorteil.

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